Allgemeine Verkaufsbedingungen (AGB)
§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich
1. Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichenden Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.
2. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller zwecks Ausführung des Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
3.Für alle Bestellungen durch Verbraucher und Unternehmer gelten die nachfolgenden AGB. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
4. Gegenüber Unternehmern gelten diese AGB auch für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass wir nochmals auf sie hinweisen müssten. Verwendet der Unternehmer entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen, wird deren Geltung hiermit widersprochen; sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir dem ausdrücklich zugestimmt haben.
§ 2 Vertragsschluss
1. Ist die Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, können wir dieses innerhalb von 4 Wochen annehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Besteller erklärt werden.
2. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
3. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Besteller unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
4. Bestellt der Besteller die Ware auf elektronischem Wege, ist der Verwender nicht verpflichtet, den Zugang unverzüglich zu bestätigen. Erfolgt eine Zugangsbestätigung, so stellt diese noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann jedoch mit einer Annahmeerklärung verbunden werden.
5. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines konkludenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Besteller wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
6. Sofern der Besteller die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Besteller auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per E‑Mail zugesandt. Weitere Verpflichtungen gegenüber dem Besteller bestehen bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr nicht (§ 312 e Abs. 2 S. 2 BGB). Insbesondere ist der Verwender nicht verpflichtet, die in der Rechtsverordnung nach Art. 241 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche bestimmten Informationen mitzuteilen.
§ 3 Preise – Zahlungsbedingungen
1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „ab Werk“ ausschließlich Transport und nicht handelsüblicher Verpackung; diese Leistungen werden gesondert in Rechnung gestellt.
2. Bei Vereinbarung einer Lieferzeit von mehr als 4 Monaten behalten wir uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreisänderungen eintreten. Diese werden wir dem Besteller auf Verlangen nachweisen.
3. Für Verbraucher gilt:
Die für Verbraucher angegebenen Preise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile. Hinzu kommen etwaige Versandkosten.
Für Unternehmer gilt:
Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
4. Der Verbraucher hat die Möglichkeit der Zahlung per Vorkasse und Paypal
5. Hat der Verbraucher die Zahlung per Vorkasse gewählt, so verpflichtet er sich, den Kaufpreis unverzüglich nach Vertragsschluss zu zahlen.
6. Der Abzug von Skonto bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.
7. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) spätestens 10 Tage nach Zugang der Rechnung bzw. Teilrechnung zu bezahlen. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Falls wir in der Lage sind, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Besteller ist jedoch berechtigt, uns nachzuweisen, dass uns als Folge des Zahlungsverzuges kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
8. Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 4 Lieferumfang, Lieferzeit
1. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischer Fragen voraus.
2. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nichterfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
3. Bis zum Versand der Lieferung sind geringfügig technische Änderungen / Verbesserungen gestattet. Insbesondere sind solche technischen Änderungen zulässig, die bei Vertragsabschluss noch nicht vorhersehbar waren und sich hinsichtlich des vereinbarten Leistungsumfangs zugunsten des Bestellers auswirken.
4. Bei Lieferung von Software liefern wir dem Besteller eine Kopie der Software in maschinenlesbarem Format. Den zur Lieferung der Software erforderlichen Datenträger stellen wir zur Verfügung.
5. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. In diesem Fall hat der Besteller den auf die Teillieferung entfallenden Vertragspreis zu bezahlen.
6. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
7. Sofern die Voraussetzungen von Absatz 5 vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
8. Sofern wir dies in der Produktbeschreibung nicht deutlich anders angegeben haben, sind alle von uns angebotenen Artikel sofort versandfertig.
Die Lieferung erfolgt hier spätesten innerhalb von 14 Werktagen. Dabei beginnt die Frist für die Lieferung im Falle der Zahlung per Vorkasse am Tag nach Zahlungsauftrag an die mit der Überweisung beauftragte Bank und bei allen anderen Zahlungsarten am Tag nach Vertragsschluss zu laufen.
Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag am Lieferort, so endet die Frist am nächsten Werktag.
9. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der
verkauften Sache geht auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache an den Käufer auf diesen über.
10. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, wie etwa Betriebsstörungen, Rohstoffmängel, Verkehrsstörungen, Lieferverzögerungen der Vorlieferanten, etc., die außerhalb des Willens von RTM Informationstechnologie GmbH & Co. KG liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind.
Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Vor- oder Unterlieferern eintreten.· Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von RTM Informationstechnologie GmbH & Co. KG nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen.· Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Bestellers voraus. Ansonsten verlängern sich Lieferzeit und Lieferfrist angemessen.
Wir liefern nicht an Packstationen.
11. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, dass RTM Informationstechnologie GmbH & Co. KG im Falle nicht ordnungsgemäßer Selbst-belieferung mit der bestellten Ware, nicht oder nur teilweise an den Kunden zu leisten hat. Dies gilt nur für den Fall, dass die nicht ordnungsgemäße Lieferung nicht von RTM Informationstechnologie GmbH & Co. KG zu vertreten ist. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Ware wird der Kunde unverzüglich informiert. Eine hierauf bezogene und bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden wird unverzüglich zurückerstattet.
12. Für Verbraucher gilt:
Werden Waren mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert, so reklamieren Sie solche Fehler bitte möglichst sofort beim Zusteller und nehmen Sie bitte unverzüglich Kontakt zu uns auf. Die Versäumung einer Reklamation oder Kontaktaufnahme hat für Ihre gesetzlichen Ansprüche und deren Durchsetzung, insbesondere Ihre Gewährleistungsrechte, keinerlei Konsequenzen. Sie helfen uns aber, unsere eigenen Ansprüche gegenüber dem Frachtführer bzw. der Transportversicherung geltend machen zu können.
Für Unternehmer gilt:
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht auf Sie über, sobald wir die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert haben. Unter Kaufleuten gilt die in § 377 HGB geregelte Untersuchungs- und Rügepflicht. Unterlassen Sie die dort geregelte Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Dies gilt nicht, falls wir einen Mangel arglistig verschwiegen haben.
§ 5 Gefahrenübergang – Verpackungs- und Transportkosten
Für Unternehmer gilt:
1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Werk“ vereinbart.
2. Transportverpackungen und alle sonstigen Verpackungen werden nicht zurückgenommen; ausgenommen sind Paletten. Der Besteller ist verpflichtet, für die Entsorgung der Verpackung auf eigene Kosten zu sorgen.
3. Sofern der Besteller es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Besteller.
§ 6 Standardsoftware
1. Soweit im Lieferumfang Standardsoftware enthalten ist, wird dem Besteller ein nicht ausschließliches Recht eingeräumt, diese einschl. ihrer Dokumentation zu installierten und zeitlich unbegrenzt zu nutzen.
2. Nutzungsrechte an Software Dritter werden vom Besteller unmittelbar bei diesen Dritten erworben. Der Besteller ist berechtigt, das ihm eingeräumte Nutzungsrecht mit dem Liefergegenstand auf einen Dritten zu übertragen. In diesem Fall muss der Besteller sämtliche Programmkopien, die bei ihm nach Übergabe an den Dritten noch vorhanden sind, physikalisch löschen. Produktive Nutzung der Software ist nur zu unternehmenseigenen Zwecken des Bestellers zulässig, nicht für Zwecke Dritter.
3. Der Besteller darf die Software nur im gesetzlichen Umfang (§ 69 a ff. UrhG) vervielfältigen, überarbeiten, übersetzen oder von dem Objektcode in den Quellcode umwandeln. Der Besteller verpflichtet sich, Herstellerangaben, insbesondere Copyrightvermerke nicht zu entfernen oder ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung zu verändern.
§ 7 Bestellerspezifische Software
Ist Vertragsgegenstand die Herstellung bestellerspezifischer Software,so gelten ergänzend nachfolgende Regelungen:
1. Vertragsgegenstand, Rechte und Pflichten werden in einem Leistungsschein, der von beiden Vertragsparteien zu unterzeichnen ist sowie in einem Pflichten- bzw. Lastenheft – soweit vorhanden – geregelt. Darüber hinaus gelten nachfolgende Bestimmungen.
2. Wir übertragen dem Kunden das einfache und nicht ausschließliche zeitlich unbegrenzte Recht, die Software für die gesamte wirtschaftliche Lebensdauer zu nutzen.
3. Zusatzprogramme, Optionen zur Software, weitere Hardwarekomponenten etc. für die sich der Besteller zu einem späteren Zeitpunkt entscheidet, sind in einem Nachtrag aufzunehmen, für den die Vertragsvorschriften ebenfalls entsprechend gelten.
4. Wir liefern dem Kunden eine Kopie der Software im maschinenlesbaren Format. Den zur Lieferung erforderlichen Datenträger stellen wir zur Verfügung.
5. Installation, Einweisung, Schulung erfolgen, soweit vereinbart, nach Maßgabe des Leistungsscheins.
6. Während der im Leistungsschein unter “Testphase” angegebenen Zeitdauer wird die Software getestet, wobei die zu prüfenden Funktionen im Leistungsschein beschrieben werden. Nach Abschluss der Tests hat eine schriftliche protokollierende Abnahme stattzufinden. Aufgetretene Mängel sind zu vermerken.
7. Der Lieferumfang umfasst nicht den Quellcode der gelieferte Software.
8. Zur Vervielfältigung der Software ist der Besteller nur insoweit berechtigt, als dies für den vertragsgemäßen Gebrauch notwendig ist. Der Besteller ist befugt, die Software in den Massenspeicher eines von ihm gewählten Rechners zu installieren, sowie diese in den Arbeitsspeicher des Rechners zu Laden. Der Besteller darf keine Änderungen an der Software vornehmen. Dies gilt nicht für Änderungen die für die Berichtung von Fehlern notwendig sind, sofern wir uns mit der Behebung eines Mangels im Verzug befinden, die Fehlerbeseitigung ablehnen oder wegen Eröffnung des Insolvenzverfahren zur Fehlerbeseitigung außerstande sind.Die Dekompilierung der überlassenen Software ist unzulässig. Ausgenommen hiervon sind Übersetzungen der Codeform, die unerlässlich sich, um die Erforderlichen Informationen zur Herstellung der Interoperabilität einer unabhängig geschaffenen Software mit der überlassenen Software oder mit einer anderen Software zu erhalten, sofern die in § 69 e UrhG angegebenen Bedingungen erfüllt sind.Die bei Handlungen nach vorstehender Ziffer 8 gewonnen Informationen dürfen nicht zu anderen Zwecken als zur Herstellung der Interoperabilität der unabhängig geschaffenen Software verwendet werden. Sie dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden, es sei denn, dass dies für die Interoperabilität der unabhängig geschaffenen Software notwendig ist.
9. Kennzeichnungen der Software insbesondere Urheberrechtsvermerke, Marken, Seriennummern oder ähnliches dürfen nicht entfernt, verändert oder unkenntlich gemacht werden.
10. Nutzungsrechtsübertragung steht unter der auflösenden Bedingung vollständiger Kaufpreiszahlung. Bis zu diesem Zeitpunkt gilt die Übertragung der Nutzungsrechts als zeitlich befristet.
§ 8 Gesamthaftung
1. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Besteller Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschl. auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.Wir haften ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Besteller Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf einer zurechenbaren Körper- oder Gesundheitsverletzung oder dem Verlust des Lebens des Bestellers beruhen.
2. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen ist unsere Haftung ausgeschlossen.Dies gilt nicht, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden begrenzt.
3. Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Falle von uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Bestellers.
4. Die zwingenden Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
§ 9 Eigentumsvorbehaltssicherung
1. Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt zurückzutreten und die Kaufsache zurückzunehmen.
2. Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer‑, Wasser‑, und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern und ausschließlich für den ihr zugedachten Verwendungszweck zu verwenden. Soweit Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muß der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
3. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstanden Ausfall.
4. Der Besteller ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns aber bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Fakturaendbetrages (einschl. Mehrwertsteuer) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen. Zur Einziehung der Forderung bleibt der Besteller nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist, oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Besteller uns die abgetretene Forderung und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
5. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit frei zu geben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zur sichernde Forderung um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenen Sicherheiten obliegt uns.
§ 10 Widerrufsrecht des Kunden als Verbraucher:
Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu, wobei Verbraucher jede natürliche Person ist, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt,
die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können:
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage, ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter,
der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
RTM Informationstechnologie GmbH & Co. KG
Würzburger Straße 197
D‑90766 Fürth
E‑Mail vertrieb@rtm-it.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E‑Mail) über Ihren Entschluss,
diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Widerrufsfolgen
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der
Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als
die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen
ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.
Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben,
es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben,
dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den
Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt,
wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Finanzierte Geschäfte
Haben Sie diesen Vertrag durch ein Darlehen finanziert und widerrufen Sie den finanzierten Vertrag, sind Sie
auch an den Darlehensvertrag nicht mehr gebunden, wenn beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies
ist insbesondere anzunehmen, wenn wir gleichzeitig Ihr Darlehensgeber sind oder wenn sich Ihr Darlehensgeber
im Hinblick auf die Finanzierung unserer Mitwirkung bedient. Wenn uns das Darlehen bei Wirksamwerden des
Widerrufs oder der Rückgabe bereits zugeflossen ist, tritt Ihr Darlehensgeber im Verhältnis zu Ihnen hinsichtlich
der Rechtsfolgen des Widerrufs oder der Rückgabe in unsere Rechte und Pflichten aus dem finanzierten Vertrag
ein. Letzteres gilt nicht, wenn der vorliegende Vertrag den Erwerb von Wertpapieren, Devisen, Derivaten oder Edelmetallen zum Gegenstand hat.
Wollen Sie eine vertragliche Bindung so weitgehend wie möglich vermeiden, widerrufen Sie beide
Vertragserklärungen gesondert.
Ende der Widerrufsbelehrung
§ 11 Widerrufsformular
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An :
RTM Informationstechnologie GmbH & Co. KG
Thomas Buck
Würzburger Straße 197
D‑90766 Fürth
E‑Mail vertrieb@rtm-it.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
_____________________________________________________
Bestellt am (*)/erhalten am (*)
__________________
Name des/der Verbraucher(s)
_____________________________________________________
Anschrift des/der Verbraucher(s)
_____________________________________________________
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
__________________
Datum
__________________
(*) Unzutreffendes streichen.
§ 12 Gewährleistung
Soweit nicht nachstehend ausdrücklich anders vereinbart, gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht.
Beim Kauf gebrauchter Waren durch Verbraucher gilt: wenn der Mangel nach Ablauf eines Jahres ab Ablieferung der Ware auftritt, sind die Mängelansprüche ausgeschlossen. Mängel, die innerhalb eines Jahres ab Ablieferung der Ware auftreten, können im Rahmen der gesetzlichen Verjährungsfrist von zwei Jahren ab Ablieferung der Ware geltend gemacht werden.
Für Unternehmer beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei neu hergestellten Sachen ein Jahr ab Gefahrübergang. Der Verkauf gebrauchter Waren erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Die gesetzlichen Verjährungsfristen für den Rückgriffsanspruch nach § 445a BGB bleiben unberührt. Gegenüber Unternehmern gelten als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware nur unsere eigenen Angaben und die Produktbeschreibungen des Herstellers, die in den Vertrag einbezogen wurden; für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstige Werbeaussagen übernehmen wir keine Haftung. Ist die gelieferte Sache mangelhaft, leisten wir gegenüber Unternehmern zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung). Die vorstehenden Einschränkungen und Fristverkürzungen gelten nicht für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden
– bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
– bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung sowie Arglist
– bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten)
– im Rahmen eines Garantieversprechens, soweit vereinbart
– soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.
Informationen zu gegebenenfalls geltenden zusätzlichen Garantien und deren genaue Bedingungen finden Sie jeweils beim Produkt.
§ 13 Gerichtsstand – Erfüllungsort
1. Unser Geschäftsitz ist Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt den Besteller auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
2. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
§ 14 Vertragssprache
Als Vertragssprache steht ausschließlich Deutsch zur Verfügung.
§ 15 Kundendienst
Unser Kundendienst für Fragen, Reklamationen und Beanstandungen steht Ihnen werktags von 10:00 Uhr bis 14:00 Uhr unter
Telefon: 0911/49522500
E‑Mail: info@rtm-it.de
zur Verfügung.
§ 16 Schlussvorschriften
1. Änderungen und Ergänzungen sowie Nebenabreden zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch soweit das hier festgehaltene Schriftformerfordernis nicht mehr gelten soll. Soweit gesetzlich ein strengeres Formerfordernis vorgeschrieben ist, gilt dieses. Die elektronische Form mit qualifizierter elektronischer Signierung (§ 126a BGB) steht der Schriftform gleich. Jede andere elektronische Form (§ 127 Abs. 3 BGB) ersetzt die Schriftform nicht.
2. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, oder der Vertrag eine an sich notwendige Regelung nicht enthalten, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt.
3. Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Stand der AGB: Juli 2023